Pünktlich zum 25.05.2018 - GEObüro SQL mit neuen Funktionen für die DSGVO

2018-05-25 11:19

Sehr geehrte GEObüro-Anwenderin, sehr geehrter GEObüro-Anwender,

seit einigen Wochen finden sich in allen Medien Berichte und Hinweise zur neuen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Der Schutz der personenbezogenen Daten hat darin zentrale Bedeutung. GEObüro unterstützt Sie in der jetzt freigegebenen Version 5.0.4.0 noch besser bei der Einhaltung der Vorgaben, die sich aus der DSGVO ergeben. Dazu gehören die Informationspflicht, das Recht auf Auskunft und Berichtigung sowie das "Recht auf Vergessen".

1. Recht auf Information und Auskunft
Zusammen mit der GEObüro Version 5.0.4.0 liefern wir Ihnen zwei neue Vorlagen für den Schriftverkehr. Mit diesen Vorlagen können Sie sich alle zum Kunden gespeicherten Informationen anzeigen lassen und die personenbezogenen Daten als Auszug zu Informationszwecken an den Kunden weitergeben. Alle Vorlagen können Sie wie gewohnt in Ihre vorhandenen Schriftverkehrsdokumente einfügen und anpassen.

2. Recht auf Vergessen
Nach dem Ablauf bestimmter Fristen müssen die personenbezogenen Daten gelöscht werden. Hierfür gibt es in GEObüro eine neue Funktionalität: das Anonymisieren. Dazu gibt es in den Stammdaten des Adress-Dialogs eine neue Schaltfläche. Damit werden alle Datenfelder, die zur Adresse gehören, gelöscht und an zentraler Stelle wird vermerkt, dass dieser Datensatz ANONYMISIERT wurde.

3. Welche Version von GEObüro benötigen Sie?
Die Schriftverkehrsvorlagen zur Auskunft und das Anonymisieren von Adressen stellen wir mit der freigegebenen GEObüro Version 5.0.4.0 (GEObueroSetup_5.0.4.0_18.05.2018.exe) im Downloadbereich für Sie bereit.

​​4. Wie geht es weiter?
Auch für die nächsten Versionen von GEObüro sind Funktionen in Vorbereitung, die die Umsetzung der DSGVO noch weiter vereinfachen:

​​Das Anonymisieren von Adressen wird dann auch in Form einer Massenbearbeitung möglich sein. Und da in besonderen Fällen auch das Anonymisieren einer kompletten Datenbank notwendig sein kann, wird es auch dafür ein Werkzeug geben.
Zusätzlich wird GEObüro eine Suchfunktion bereitstellen, mit der Adressen gefunden werden, die seit einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr verwendet wurden. Ob die Frist 10 Jahre (z. B. bei steuerrechtlichen Unterlagen) oder 6 Monate (z. B. bei nicht berücksichtigten Bewerbern) ist, entscheidet der Anwender.

Zurück